Lässt sich die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baumes nicht durch die visuelle Baumkontrolle verlässlich bestimmen, sind weiterführende Untersuchungen nötig.
Diese werden umgangssprachlich als Baumgutachten bezeichnet und sind als „Eingehende Untersuchungen“ korrekterweise bekannt.
Auch wenn an einem Baum ein Schaden durch Dritte entsteht ist ein Baumgutachten nötig um den Schaden in Euro zu beziffern bzw. die Schadenersatzhöhe zu ermitteln.
Dieses wird nach der anerkannten Methode KOCH ermittelt und auch als Koch-Gutachten bezeichnet.
Je nach Diagnostikverfahren und Aufwand vor Ort, sind andere Preise nötig. Fragen Sie am besten unverbindlich nach einem Angebot.
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