Wussten Sie, dass sie gesetzlich verpflichtet sind ihren Baum regelmäßig zu kontrollieren?
Ich stehe Ihnen mit meinem Expertenwissen im Sachverständigenbüro für Bäume zur Seite, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Lassen Sie es nicht darauf ankommen!
Eine Baumkontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.
Doch kaum ein Baumeigentümer ist sich darüber im Klaren.
Ähnlich wie bei der Streupflicht bei Schnee und Eis, hat der Eigentümer auch bei seinen Bäumen eine Verkehrssicherungspflicht,
die sich mit § 823, Abs.1, BGB ergibt und eine Rechtspflicht darstellt.
Nur eine fachliche Baumkontrolle kann die Verkehrssicherheit ihres Baumes gewährleisten und schützt Sie und Dritte vor Überraschungen.
Baumdiagnostik braucht Kompetenz und Erfahrung
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